1. GEGENSTAND
Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln detailliert die Rechte und Pflichten des Unternehmens CONCEPT METAL (nachfolgend „Unternehmen“ oder „Verkäufer“) und des Käufers im Rahmen des Verkaufs folgender Elemente: Handel mit Mineralien und Metallen und damit verbundene Dienstleistungen. Sofern nicht anders vereinbart, setzt jede von CONCEPT METAL erbrachte Leistung die uneingeschränkte Zustimmung des Käufers zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.
2. PREISANGEBOT
Wird ein Vorschlag vom Unternehmen unterbreitet, stellt dieser besondere Bedingungen dar, die die Allgemeinen Bedingungen ändern oder ergänzen. Schriftliche Bestellungen seitens des Käufers gelten erst nach Übersendung einer Empfangsbestätigung durch das Unternehmen als endgültig angenommen. In diesem Fall legt diese Empfangsbestätigung die besonderen Bedingungen fest.
Die im Preisangebot genannten Gewichte dienen nur zu Informationszwecken und als Schätzungen und können keinesfalls Gegenstand einer Reklamation sein.
3. PREIS
Die Preise der vom Unternehmen bereitgestellten Produkte und/oder Dienstleistungen sind die, die am Tag der Auftragsannahme gelten. Sie sind in Euro und ohne Mehrwertsteuer angegeben. Sie erhöhen sich daher um den am Tag der Bestellung gültigen Mehrwertsteuersatz und gegebenenfalls um die Transportkosten.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, seine Tarife jederzeit zu ändern: Der Preis der Produkte schwankt entsprechend den geltenden Kursen.
Es verpflichtet sich jedoch, die Waren und/oder Dienstleistungen zu den bei der Bestellungseingang angegebenen Preisen zu berechnen.
Kursschwankungen können in keinem Fall ein Grund für eine Stornierung der Bestellung sein.
Der Verkäufer stellt eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung aus. Eine davon wird dem Käufer am Tag des Bestelleingangs zugestellt.
Die Rechnung enthält die in Artikel L. 441-9 des französischen Handelsgesetzbuchs vorgeschriebenen Angaben.
4. EIGENTUMSVORBEHALT
Als wesentliche Bedingung des Verkaufs – ohne die der Verkauf nicht zustande gekommen wäre – wird ausdrücklich festgelegt, dass das Eigentum an den gelieferten Waren erst nach vollständiger Bezahlung des Preises auf den Käufer übergeht (Gesetz vom 12. Mai 1980).
Der Käufer darf die gelieferte Ware im Rahmen seines üblichen Geschäfts weiterveräußern, jedoch unter dem Vorbehalt, dass er dem Verkäufer die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gegen den Drittkäufer abtritt.
Erfolgt die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitstag, kann der Verkäufer die Produkte einfordern und den Verkauf beenden, wie nachstehend aufgeführt.
Im Falle einer Liquidation der Ware oder einer gegen den Käufer gerichteten gerichtlichen Bestimmung müssen alle gelieferten und nicht bezahlten Waren an den Verkäufer zurückgegeben werden. Das Eintreten eines solchen Vorgangs zieht den Verfall der Frist nach sich, und der Käufer darf die zuvor gewährten Zahlungsfristen nicht mehr in Anspruch nehmen.
5. LIEFERZEITEN
Die angegebenen Liefer- und Verfügbarkeitszeiten dienen nur zur Information. Ein Lieferverzug, auch nach förmlicher Benachrichtigung durch den Käufer, kann nicht zu Schadensersatz, Vertragsstrafen oder einer Stornierung der Bestellung führen.
6. TRANSPORT
Der Versand erfolgt auf Risiko und Gefahr des Käufers, auch bei FRANKO-Lieferung.
Bei Transportverzögerungen muss der Empfänger die in Artikel 106 des Handelsgesetzbuches vorgesehenen Vorbehalte per Brief mit Empfangsbestätigung innerhalb von drei Tagen geltend machen. Die Zurverfügungstellung der Ware steht dem tatsächlichen Versand gleich, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsfristen und -bedingungen, wie auch des Risikoübergangs auf den Käufer.
7. REKLAMATIONEN
Der Käufer muss bei Erhalt prüfen, ob die gelieferten Produkte mit den bestellten Produkten übereinstimmen (Qualität, Gewicht und Abmessungen) und keine offensichtlichen Mängel aufweisen.
Äußert der Käufer nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Produkte per Einschreiben mit Rückschein an das Unternehmen eine Reklamation oder einen Vorbehalt, können diese Produkte gemäß den Bestimmungen des Artikels 1642 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches nicht mehr zurückgenommen oder umgetauscht werden.
Das Unternehmen ist in jedem Fall ausschließlich zum Ersatz der als mangelhaft erkannten Produkte verpflichtet, ohne weitere Entschädigung.
Für einen nicht-konformen oder mangelhaften Werkstoff akzeptiert die Firma nach Absprache zwischen Käufer und Verkäufer einen Austausch des besagten Werkstoffs, wobei jedoch keine Bearbeitungs- oder Herstellungskosten anfallen.
Für einen Austausch muss die nicht angenommene Ware mit vorheriger Genehmigung des Unternehmens zurückgeschickt werden.
8. ZAHLUNG
Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen an den Hauptsitz 16 rue Charles Lindbergh, ZAC GENOBLE AIR PARC 38590 SAINT-ETIENNE-DE-SAINT-GEOIRS zu zahlen:
Gemäß den auf der Rechnung angegebenen Bedingungen
Barzahlung bei Rechnungseingang mit 2 % Skonto auf den Betrag vor Steuern
Innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungseingang mit 1 % Skonto auf den Betrag vor Steuern
Fällige Zahlungen an den Verkäufer dürfen keinesfalls ohne dessen schriftliche Zustimmung ausgesetzt, gekürzt oder verrechnet werden.
Für die Bezahlung einer Rechnung mit Betrag unter 250 Euro werden keine Wechsel angenommen.
Jeder am Fälligkeitstag nicht bezahlte Wechsel bzw. jede nicht bezahlte Rechnung wird automatisch und ohne formelle Mahnung mit den Vorschusszinsen der Banque de France verzinst, zuzüglich zwei Punkten. Die Zinsen werden ab dem Tag nach dem auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsdatum bzw. stattdessen am 31. Tag nach dem Wareneingang berechnet.
Verzugszuschläge werden ohne Mahnung fällig.
Gemäß Artikel D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs schuldet der Käufer dem Verkäufer im Falle eines Zahlungsverzugs automatisch – zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Verzugsstrafen – eine pauschale Inkasso-Entschädigung in Höhe von 40 Euro.
Alle anderen fälligen Beträge seitens des säumigen Käufers werden sofort fällig, selbst wenn für sie Wechsel angenommen worden sind, und selbst wenn ein Zahlungsziel vereinbart worden ist. Begleicht der Käufer sie nicht, werden alle Verkäufe, die wir mit dem Käufer abgeschlossen haben und die nicht bezahlt wurden, von Rechts wegen 24 Stunden nach der formellen Mahnung aufgelöst und bleiben ohne Wirkung.
Ungeachtet jeglicher zuvor vereinbarter Bedingungen ist das Unternehmen berechtigt, Barzahlung vor dem Versand zu verlangen und jegliche laufenden Aufträge auszusetzen oder zu kündigen, wenn sich die Situation des Käufers ändert – selbst nach teilweiser Ausführung des Vertrags oder der Bestellung.
9. GEWÄHRLEISTUNG
Für die verkauften Erzeugnisse gilt die gesetzliche Gewährleistung für versteckte Mängel gemäß Artikel 1641 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
10. INFORMATIONEN
Die in unseren Prospekten enthaltenen Angaben dienen der Präsentation unserer Produkte und sind keinesfalls als vertragliche Zusicherung seitens unseres Unternehmens zu verstehen. Zudem können uns etwaige Druck- oder Übersetzungsfehler, die trotz unserer Prüfung bestehen, nicht zur Last gelegt werden.
Jegliche spezifische Leistungszusage für unsere Produkte ist für uns verbindlich und Bestandteil der besonderen Geschäftsbedingungen.
11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht.
Für alle Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung und Ausführung der Verkäufe des Unternehmens ist ausschließlich das Handelsgericht von GRENOBLE zuständig, auch im Fall eines Garantieanspruchs oder mehrerer Beklagter.